Hallo Josef,
Hier ist Vorsicht geboten:
1) Bitte nicht von Raumbezeichnungen leiten lassen. Fordere eine konkrete Betriebsbeschreibung ab, die Art von Narkosen sowie die Maximalanzahl von Patienen im OP und Aufwachraum enthalten. Das kann und muss der Bauherr bringen. Er will die Bude ja auch hinterher vermieten können.
2) Geschrieben steht hierzu nirgendwo nichts. Das ambulante Operieren in der derzeit praktizierten Form gibt es ja noch nicht so lange. Sehr wohl gilt jedoch, hier sinnvolle Maßnahmen zu planen die ggf. über das Standardmaß der BauO hinausgehen. Ob das immer der zweite bauliche Rettungsweg ist, sei mal dahingestellt.
3) Eine Sonderbaunutzung ist ein Ärztehaus mit ziemlicher Sicherheit nicht. Erst wenn die Schwelle zum Krankenhaus überschritten wird, dann kann man mit Art. 2 (4) Nr. 9 BayBO "operieren". Das ist eine weiche Schwelle, aber ich würde die gefühlt relativ hoch verorten (vielleicht bei 10 Personen, dei rumliegen).
4) Jedoch unabhängig davon: Ob ein Gebäude ein Sonderbau ist oder nicht entscheidet zunächst einmal nur über das dann nachfolgende Genehmigungsverfahren, daran angeknüpft sind eigentlich zunächst keine materiellen Anforderungen.
5) Die Unterscheidung GK 4 oder 5 bringt bei der geplanten Nutzung eigentlich keinen wirklichen Unterschied mehr. Das Gebäude wird wohl ohnehin ein Massivbau, dann ist also F 90 gar keine Frage. Ein Ärtzehaus in Holzbauweise wäre ja mal etwas ganz Neues...einziger Vorteil für Dich: Du würdest das Brandschutzkonzept in die Prüfung bekommen.
6) Unabhängig von GK 4/5 kann sich die Abtrennung in einzelne Einheiten kann aber durchaus sinnvoll auf das Brandschutzkonzept auswirken: Durchaus wäre z.B. denkbar, dass zwischen zwei Einheiten horizontal verschoben wird, wie man das ja im Krankenhaus auch macht.
7) Prüfpflichtig oder nicht: Hier muss man ganz klar sagen, dass dies die Vorstellung des Gesetzgebers war. Wenn das Gebäude eine GK4 ist und kein Sonderbau, dann traut der Gesetzgeber den am Bau Beteiligten zu, dieses in ihrer eigenen Verantwortung und ohne präventive Prüfung zu planen und umzusetzen. Natürlich sollte den Planern diese Verantwortung auch bewusst sein. Ggf. halt dann doch einen Fachplaner zur Rate ziehen.
Gruß
Werner Müller
PS: "Personen zeitweilig nicht mehr in der Lage...": Achtung, das kann schon beim Zahnarzt so sein...